Für Motorfahrzeuge und Anhänger gelten im Kanton Graubünden folgende Verkehrssteuern:
Personenwagen
bis 685 ccm: Fr. 311.70
von 686 bis 1078 ccm: Fr. 331.80
von 1079 ccm an für jede weiteren 196.35 ccm: Fr. 47.70
Wohnmotorwagen über 3500 kg, Lieferwagen, Kleinbusse, Gesellschaftswagen, Gelenkmotorwagen und Trolleybusse werden gemäss folgenden Ansätzen nach ihrem Gesamtgewicht besteuert:
bis 2000 kg: Fr. 450.50
darüber bis 16 000 kg für jede weiteren angebrochenen 100 kg: Fr. 15.10
zusätzlich ab 16 001 kg für jede weiteren angebrochenen 100 kg: Fr. 11.30
Sattelschlepper und Traktoren werden mit der Hälfte dieser Ansätze besteuert.
Lastwagen und Sattelmotorfahrzeuge werden gemäss folgenden Ansätzen nach ihrem Gesamtgewicht besteuert:
bis 3500 kg: Fr. 595.80
von 3501 kg bis 6500 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 100 kg: Fr. 12.00
von 6501 kg bis 16 000 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 100 kg: Fr. 9.30
ab 16 001 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 100 kg: Fr. 8.50
Fahrzeuge, denen infolge ihrer Antriebstechnologie kein Hubraum zugewiesen werden kann, wie Elektro, Hybrid, Brennstoffzelle usw., werden entsprechend ihrem Gesamtgewicht nach den Ansätzen in Ziffer 2 besteuert.
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Anhänger, Ausnahmeanhänger und Sattelanhänger werden gemäss folgenden Ansätzen nach ihrem Gesamtgewicht besteuert:
bis 500 kg: Fr. 87.20
von 501 kg bis 3500 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 500 kg: Fr. 34.60
Anhänger und Ausnahmeanhänger von 3501 kg bis 6500 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 500 kg: Fr. 28.00
von 6501 kg bis 18 000 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 500 kg: Fr. 18.50
ab 18 001 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 1000 kg: Fr. 18.00
Sattelanhänger von 3501 kg bis 22 000 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 500 kg: Fr. 34.60
ab 22 001 kg zusätzlich für jede weiteren angebrochenen 1000 kg: Fr. 17.30
Motorräder und Kleinmotorräder je angebrochene 196.35 ccm: Fr. 56.70
Anhänger für Motorräder und Kleinmotorräder: Fr. 21.50
Händlerschilder
für Motorwagen: Fr. 796.50
für Motorräder, Dreiräder, Anhänger, landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Arbeitsmaschinen und Arbeitsanhänger: Fr. 198.80
Kollektivschilder mit Einschränkung
für Motorwagen: Fr. 397.50
für Anhänger: Fr. 198.80
Arbeitsmaschinen, Arbeitskarren
bis 3500 kg Gesamtgewicht: Fr. 104.40
über 3500 kg Gesamtgewicht: Fr. 198.80
Arbeitsanhänger
bis 500 kg Gesamtgewicht: Fr. 42.90
über 500 kg Gesamtgewicht: Fr. 85.80
Gewerbliche Motorkarren, Motoreinachser sowie Kombinationsfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h: 50% der Verkehrssteuer für Personenwagen
Landwirtschaftliche Motorfahrzeuge
bis 489 ccm: Fr. 37.20
von 490 bis 882 ccm: Fr. 60.10
von 883 bis 1863 ccm: Fr. 104.40
von 1864 bis 2845 ccm: Fr. 125.80
von 2846 bis 3827 ccm: Fr. 147.30
von 3828 und mehr ccm: Fr. 168.70
Landwirtschaftliche Anhänger: frei
Tagesausweis
leichte und schwere Motorwagen, gewerbliche Traktoren und Arbeitsmaschinen für den ersten Tag: Fr. 15.70
landwirtschaftliche Motorfahrzeuge, Motorräder und Anhänger für den ersten Tag: Fr. 7.90
sämtliche Kategorien für jeden weiteren Tag: Fr. 7.90
Bei Ausstellung von Tagesausweisen ist ein Betrag von Fr. 50.00 bis Fr. 500.00 als Sicherheit für eventuelle Nachzahlungen zu hinterlegen.
Art. 2 Aufhebung bisherigen Rechts
Der Beschluss über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger im Kanton Graubünden vom 29. September 1993 wird aufgehoben.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Revision tritt zusammen mit der Teilrevision des Gesetzes über die Strassenfinanzierung in Kraft.
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