Grossratsbeschluss betreffend die Verlängerung der Amtsdauer der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes und Festlegung des Beginns der Amtsdauer auf den 1. Januar

162.111Decree25 de ago. de 1986

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Vom 25.08.1986 (Stand 25.08.1986)

Art. 1

  1. Die am 1. Oktober 1986 beginnende neue Amtsdauer für einen Teil der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes endet am 31. Dezember 1994.

Art. 2

  1. Die laufende Amtsdauer aller andern Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes endet am 31. Dezember des Jahres, in dem die Amtsdauer zu Ende geht.

Art. 3

  1. Die Amtszeit der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Obergerichtes beginnt künftig am 1. Januar des auf die Erneuerungswahlen folgenden Jahres.

Art. 4

  1. Dieser Beschluss ist im Amtsblatt des Kantons Bern zu veröffentlichen und in die Gesetzessammlung aufzunehmen.