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0.946.298.183•Protokoll über die Schaffung einer Gemischten Kommission für die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Handel, Industrie, Wissenschaft und Technik zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien
0.946.298.183Bilateral International Treaty27 de set. de 1977
Abgeschlossen am 5. April 1977
In Kraft getreten durch Notenaustausch am 27. September 1977
(Stand am 27. November 1977)
Der Schweizerische Bundesrat
und
der Bundesvollzugsrat der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,
Feststellend, dass die bilateralen wirtschaftlichen Beziehungen sich zufriedenstellend abwickeln;
vom Wunsche geleitet, die wirtschaftliche, kommerzielle und wissenschaftlichtechnische Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern auszuweiten und zu verstärken;
berücksichtigend, dass beide Parteien dem Allgemeinen Zoll‑ und Handelsabkommen beigetreten sind2;
ihren Willen bekräftigend in ihren bilateralen Beziehungen die Bestimmungen anzuwenden, die in dem Kapitel über die «Zusammenarbeit in den Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Technik sowie der Umwelt» der Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa enthalten sind, welche am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichnet wurde;
haben folgendes vereinbart:
Die Gemischte Kommission tauscht Informationen über die nationalen Regelungen aus und berät gemeinsam Möglichkeiten zur Entwicklung und Erweiterung der wirtschaftlichen, kommerziellen, industriellen und wissenschaftlich‑technischen Zusammenarbeit.
Am Ende der Sessionen der Gemischten Kommission wird ein Protokoll über die Ergebnisse der Beratungen erstellt.
Gegeben in Belgrad am 5. April 1977 in französischer und in kroatischer Fassung, beide Fassungen sind gleichermassen authentisch.
| Für den Schweizerischen Bundesrat: Brugger | Für den Bundesvollzugsrat der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien: E. Ludviger |
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