Verhandlungen über den Beitritt der Republik der Philippinen im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen

0.632.296.451Bilateral International Treaty1 de jan. de 1980

Abrir fonte

Von der Bundesversammlung genehmigt am 19. März 19801

In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 1980

(Stand am 1. Januar 1980)

Genf, den 31. Juli 1979
Herrn Olivier Long
Generaldirektor des GATT

Die Delegation der Schweiz und die Delegation der Republik der Philippinen teilen dem Generaldirektor hiermit die heutige Beendigung ihrer bilateralen Verhandlungen mit. Dementsprechend fügen sie hier je eine Kopie der Liste mit den Konzessionen bei, welche die Republik der Philippinen bereit ist, der Schweiz zu gewähren, und welche die Schweiz bereit ist, den Philippinen zu gewähren.

Für die Delegation
der Schweiz:
A. Dunkel
Für die Delegation
der Republik der Philippinen:
Wilfredo V. Vega
TarifnummerBeschreibung der ProdukteAusgangs‑
zollsatz
%
Konzessionen:
gebundener
Zollsatz %
1) ex 33.04Synthetische Aromastoffe und andere, für Medikamente, Nahrungsmittel, Getränke und damit verwandten Gebrauch5030
2) ex 84.11 ATragbare oder ortsfeste Luftkompressoren und Vakuumpumpen mit einer Freiluftabgabe von über 33 Kubikfuss/min; Offene Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; hermetisch versiegelte Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; Luftpumpen3030
3) ex 84.11 BLuftpumpen, Vakuumpumpen und Luft‑ oder Gaskompressorenteile3030
4) ex 84.11 CAndere Vakuumpumpen und Luft- oder Gaskompressoren5050
5) ex 85.01 BGeneratoren (Dynamos, Wechselstrommaschinen und Turbogeneratoren)3030
6) ex 85.19 BElektrische Geräte zum Schliessen und
Öffnen elektrischer Stromkreise, feste und variable Potentiometer, gedruckte Stromkreistafeln, ausser Schalter für elektrische Leitungen im Haushalt, Schalttafeln und
Bedienungsanlagen
5050

Schweizerische Liste der Konzessionen an die Philippinen

TarifnummerBeschreibung der ProdukteAusgangs‑
zollsatz
Fr.
Konzessionen:
gebundener
Zollsatz*
Fr.
1) 03.03.22Crevetten20.–18.–
2) 44.14.10Holzfurniere und Sperrholzplatten usw.,
mit einer Dicke von 5 mm oder weniger, aus einem einzigen Holzblatt.
16.–14.–
3) 44.14.20Anderes Holz, in der Längsrichtung gesägt, mit einer Dicke von 5 mm oder weniger,
andere als Furnier‑ und Sperrholzplatten
45.–38.–
4) 44.15.10Sperrholz, über 10 mm12.–7.–
5) 44.15.20Sperrholz, 10 mm oder weniger15.–9.–
6) 44.15.20Anderes33.–18.–
7) 44.24.01Haushaltgeräte aus Holz40.–30.–
8) 44.27.20Innendekorationen aus Holz120.–83.–
*Schweizer Franken pro 100 kg
Delegation der PhilippinenGenf, den 30. Juli 1979
für die Multilateralen
Handelsverhandlungen
S. E. Botschafter Arthur Dunkel
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
3003 Bern

Herr Botschafter,

Ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 16. Juli 1979 und beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass die Regierung der Philippinen die Liste der Produkte, die Ihrem Brief (als Anhang 2) beigefügt war, in ihren periodischen Überprüfungen der Möglichkeiten und in den entsprechenden Schritten zur weitern Liberalisierung berücksichtigen wird, ganz in Übereinstimmung mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Wirtschaft. Was die interne Verkaufssteuer betrifft, so wird diese Frage im Lichte des Beitrittsprotokolls der Philippinen zum GATT in Betracht gezogen werden.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.

Wilfredo V. Vega
Botschafter
Chef der Delegation der Philippinen
Der DelegierteBern, den 16. Juli 1979
für Handelsverträge
S. E. Herrn Wilfredo V. Vega
Botschafter
Ständiger Vertreter beim GATT
Delegation der Philippinen
für die Multilateralen Handelsverhandlungen
17, rue Rothschild
1202 Genf

Herr Botschafter,

Im Namen der schweizerischen Behörden möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Schweiz es sehr begrüsste, dass die Regierung der Philippinen an den MTN teilnahm und im Laufe dieser Verhandlungen beschloss, dem GATT beizutreten.

In diesem Zusammenhang anerkennt die Schweiz die Zollkonzessionen, welche die Philippinen gewähren (Anhang 1) als ein Ergebnis der bilateralen Verhandlungen. Diese Konzessionen betreffen einige der Produkte, welche die Schweiz am 30. November 1978 als diejenigen bezeichnet hatte, die von Interesse für ihre Exporte nach den Philippinen sind. Deshalb betrachtet sie die Schweiz als wertvollen Beitrag zur Stabilisierung und Liberalisierung ihres Handels mit den Philippinen.

Was die übrigen Produkte anbelangt, für die gegenwärtig keine Offerte gemacht werden kann, beabsichtigt die Regierung der Philippinen diese (Anhang 2) in ihren periodischen Überprüfungen der Möglichkeiten und in den entsprechenden Schritten zur weitern Liberalisierung zu berücksichtigen, ganz in Übereinstimmung mit der fortschreitenden Entwicklung ihrer Wirtschaft.

Die Schweiz erwartet ebenfalls, dass die Diskriminierung ihrer Exportprodukte durch die interne Verkaufssteuer sobald als möglich beseitigt wird.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Versicherung meiner vorzüglichen Hochachtung.

Arthur Dunkel
Botschafter
Anhang 1

Liste der Konzessionen an die Schweiz

TarifnummerBeschreibung der ProdukteAusgangs‑
zollsatz
%
Konzessionen:
1) ex 33.04Synthetische Aromastoffe und andere, für Medikamente, Nahrungsmittel, Getränke und damit verwandten Gebrauch5030
2) ex 84.11 ATragbare oder ortsfeste Luftkompressoren und Vakuumpumpen mit einer Freiluftabgabe von über 33 Kubikfuss/min; Offene Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; hermetisch versiegelte Kompressoren mit über 400 000 BTU/h; Luftpumpen3030
3) ex 84.11 BLuftpumpen, Vakuumpumpen und Luft‑ oder Gaskompressorenteile3030
4) ex 84.11 CAndere Vakuumpumpen und Luft- oder Gaskompressoren5050
5) ex 85.01 BGeneratoren (Dynamos, Wechselstrommaschinen und Turbogeneratoren)3030
6) ex 85.19 BElektrische Geräte zum Schliessen und
Öffnen elektrischer Stromkreise, feste und variable Potentiometer, gedruckte Stromkreistafeln, ausser Schalter für elektrische Leitungen im Haushalt, Schalttafeln und
Bedienungsanlagen
5050
Anhang 2

Liste der Produkte, für welche die Schweiz ein besonderes Exportinteresse nach den Philippinen hat

0404Käse und Quark
3901Kondensations‑, Polykondensations‑ und Polyadditionserzeugnisse, modifiziert oder nicht, auch polymerisiert, linear oder vernetzt (Phenoplaste, Aminoplaste, Alkyde, Allylpolyester und andere ungesättigte Polyester, Silikone usw.)
3902Polymerisations‑ und Mischpolymerisationserzeugnisse (Polyäthylen, Polytetrahaloäthylen, Polyisobutylen, Polystyrol, Polyvinylchlorid, Polyvinylacetat, Polyvinylchloracetat und andere Polyvinylderivate, Polyacryl‑ und Polymethacrylderivate, Cumaron‑Inden‑Harze usw.)
3907Waren aus Stoffen der Nrn. 3901–3906
5101Garne aus endlosen synthetischen und künstlichen Spinnstoffen, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf
5509Andere Gewebe aus Baumwolle
5802Andere Teppiche, auch konfektioniert; sogenannte Kelim, Karamanie, Sumak und ähnliche Teppiche, auch konfektioniert
5810Stickereien am Stück, in Streifen oder in Motiven
6202Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege, Küchenwäsche; Vorhänge, Gardinen und andere Gegenstände zur Innenausstattung
6402Schuhe mit Laufsohlen aus Leder oder Kunstleder; Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk oder Kunststoff (ausgenommen Schuhe der Nr. 6401)
8515Sende‑ und Empfangsgeräte für die Funktelephonie und die Funktelegraphie; Sende‑ und Empfangsgeräte für Rundfunk und Fernsehen (einschliesslich der Empfänger mit eingebautem Tonaufnahme‑ oder Tonwiedergabegerät) und Fernsehkameras, Geräte für Funknavigation, Funkdetektion (Radar), Funkmessung und Funkfernsteuerung
9101Taschenuhren, Armbanduhren und dergleichen (einschliesslich Stoppuhren vom gleichen Typ)

Footnotes

  1. Art. 1 Abs. 1 Bst. f des BB vom 19. März 1980 (AS 1980 1558)

Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude

Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.