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0.631.252.916.320.3•Vereinbarung zwischen dem Schweizerischen Bundesrat, der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen
0.631.252.916.320.3Multilateral International Treaty1 de mai. de 2008
Abgeschlossen am 21. April 2008
In Kraft getreten am 1. Mai 2008
(Stand am 1. Mai 2008)
Der Schweizerische Bundesrat, die Österreichische Bundesregierung
und die Regierung des Fürstentums Liechtenstein haben,
gestützt auf Artikel 1 Absatz 3 Buchstabe a) des Abkommens vom 2. September 19631zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt sowie das Protokoll vom 2. September 19632betreffend die Anwendung des schweizerischen-österreichisch Abkommens samt Schlussprotokoll über die Errichtung nebeneinander liegender Grenzabfertigungsstellen und die Grenzabfertigung in Verkehrsmitteln während der Fahrt auf das Fürstentum Liechtenstein,
zur Förderung der gegenseitigen Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein (in der Folge «Vertragsstaaten») sowie
mit dem Ziel, die Grenzabfertigung an der gemeinsamen Staatsgrenze zu beschleunigen und zu vereinfachen
folgendes vereinbart:
Geschehen in Mauren, in dreifacher Urschrift in deutscher Sprache, am 21. April 2008.
| Für den Schweizerischen Bundesrat: | Für die Österreichische Bundesregierung: | Für die Regierung des Fürstentums Liechtenstein: |
|---|---|---|
| Eveline Widmer-Schlumpf | Günther Plattner | Martin Meyer |
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