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0.142.111.722•Abkommen zwischen der Schweiz und Belgien zur Regelung der Stellung der Schweizer im Belgischen Kongo
0.142.111.722Bilateral International Treaty20 de set. de 1923
Abgeschlossen am 16. Februar 1923
Ratifikationsurkunden ausgetauscht am 20. September 1923
In Kraft getreten am 20. September 1923
(Stand am 20. September 1923)
Der Schweizerische Bundesrat und Seine Majestät der König der Belgier,
nachdem sie übereingekommen sind, die Stellung der schweizerischen
Staatsangehörigen im Belgischen Kongo zu regeln und sie auf dem Gebiete dieser Kolonie in den Besitz der gleichen Rechte zu setzen, welche denjenigen Staaten gewährt sind, die am 10. September 1919 in Saint-Germain-en-Laye eine
Übereinkunft abgeschlossen haben, durch welche die Berliner Generalakte vom
26. Februar 1885 und die Brüsseler Generalakte und Erklärung vom 2. Juli 1890 revidiert wurden, haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Es folgen die Namen der Bevollmächtigten)
Diese, in gehöriger Form Bevollmächtigten, haben folgende Bestimmungen vereinbart:
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet und mit ihrem Siegel versehen.Abgeschlossen in Brüssel, in doppelter Originalausfertigung, den 16. Februar 1923.
| Frédéric Barbey | Henri Jaspar |
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Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung. ↩
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