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941.15•Bundesbeschluss über den Beitritt zu den Allgemeinen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds
941.15Simple Federal Decree (Adopting Agreements)14 de dez. de 1983
vom 14. Dezember 1983 (Stand am 14. Dezember 1983)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 29. Juni 19832
beschliesst:
Der Bundesrat wird in seiner Beitrittserklärung zu den Allgemeinen Kreditvereinbarungen4zu Handen des Internationalen Währungsfonds auf die Grundsätze des Bundesgesetzes vom 19. März 19765über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe hinweisen, die bei Aktionen zugunsten von Entwicklungsländern beachtet werden sollen.
Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
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