ECLI:EU:C:2011:831•Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 14. Dezember 2011.#Victor Cozman gegen Teatrul Municipal Târgovişte.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunalul Dâmboviţa - Rumänien.#Vorabentscheidungsersuchen - Zusatzprotokoll Nr. 1 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der eine Kürzung des Gehalts mehrerer Kategorien von im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingeführt wird - Mangelnde Umsetzung des Unionsrechts - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.#Rechtssache C-462/11.
Beschluss des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 14. Dezember 2011.#Victor Cozman gegen Teatrul Municipal Târgovişte.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunalul Dâmboviţa - Rumänien.#Vorabentscheidungsersuchen - Zusatzprotokoll Nr. 1 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der eine Kürzung des Gehalts mehrerer Kategorien von im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingeführt wird - Mangelnde Umsetzung des Unionsrechts - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.#Rechtssache C-462/11.
ECLI:EU:C:2011:831Eu Chamb 06 C14 de dez. de 2011
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Dâmboviţa – Auslegung von Art. 1 des Zusatzprotokolls Nr. 1 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten – Zulässigkeit einer nationalen Regelung, mit der eine Kürzung des Gehalts mehrerer Kategorien von im öffentlichen Dienst Beschäftigten eingeführt wird – Rechtsnatur des Gehaltsanspruchs – Grenzen
Tenor
Tenor
Der Gerichtshof der Europäischen Union ist für die Beantwortung der vom Tribunal Dâmboviţa (Rumänien) mit Entscheidung vom 7. Februar 2011 vorgelegten Fragen offensichtlich unzuständig.
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