ECLI:EU:C:2011:418•Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 22. Juni 2011.#Grúas Abril Asistencia, SL gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Behauptete Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen des Unionsrechts - Antrag, der darauf gerichtet ist, dass die Kommission ein Vertragverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleitet.#Rechtssache C-521/10 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 22. Juni 2011.#Grúas Abril Asistencia, SL gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Behauptete Verstöße gegen die Wettbewerbsbestimmungen des Unionsrechts - Antrag, der darauf gerichtet ist, dass die Kommission ein Vertragverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat einleitet.#Rechtssache C-521/10 P.
ECLI:EU:C:2011:418Eu Chamb 08 C22 de jun. de 2011
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 24. August 2010, Grúas Abril Asistencia/Kommission (T‑386/09), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung des Schreibens der Kommission vom 7. August 2009 abgewiesen hat, mit dem der Klägerin mitgeteilt worden war, dass der Sachverhalt, wegen dem sie bei der Kommission Beschwerde erhoben hatte, nicht den Schluss auf das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG zulasse und dass ihre Beschwerde daher nicht weiterverfolgt werde
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Grúas Abril Asistencia, SL trägt die Kosten.
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