ECLI:EU:C:2011:533•Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 28. Juli 2011.#Mediaset SpA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Von der Italienischen Republik gewährte Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern - Nichteinbeziehung von ausschließlich für den Empfang von Fernsehprogrammen über Satellit bestimmten Decodern - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird.#Rechtssache C-403/10 P.
Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 28. Juli 2011.#Mediaset SpA gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Von der Italienischen Republik gewährte Zuschüsse zur Anschaffung von Digitaldecodern - Nichteinbeziehung von ausschließlich für den Empfang von Fernsehprogrammen über Satellit bestimmten Decodern - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird.#Rechtssache C-403/10 P.
ECLI:EU:C:2011:533Eu Chamb 03 C28 de jul. de 2011
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission (T‑177/07), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 6634 endg. der Kommission vom 24. Januar 2007 abgewiesen hat, mit der die Zuschüsse, die Italien in den Jahren 2004 und 2005 gewährt hatte, um den Verbrauchern den Kauf oder die Miete von interaktiven Digitaldecodern für den Empfang von Programmen über terrestrisches Digitalfernsehen oder über Kabel zu ermöglichen, mit der Begründung für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wurden, dass Decoder, die den Empfang von Programmen mittels Fernsehübertragung über Satellit ermöglichen, von den Zuschüssen ausgeschlossen seien (Beihilfe C 52/2005, ex NN 88/2005, ex CP 101/2004)
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Mediaset SpA trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission und der Sky Italia Srl.
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