ECLI:EU:C:2011:466•Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 7. Juli 2011.#Iulian Nisipeanu gegen Direcţia Generală a Finanţelor Publice Gorj und andere.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunalul Gorj - Rumänien.#Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird.#Rechtssache C-263/10.
Urteil des Gerichtshofes (Erste Kammer) vom 7. Juli 2011.#Iulian Nisipeanu gegen Direcţia Generală a Finanţelor Publice Gorj und andere.#Ersuchen um Vorabentscheidung: Tribunalul Gorj - Rumänien.#Inländische Abgaben - Art. 110 AEUV - Umweltsteuer, die bei der Erstzulassung von Kraftfahrzeugen erhoben wird.#Rechtssache C-263/10.
ECLI:EU:C:2011:466Eu Chamb 01 C7 de jul. de 2011
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen – Tribunal Gorj – Zulassung zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassener Gebrauchtfahrzeuge – Umweltsteuer auf die Erstzulassung von Kraftfahrzeugen in einem Mitgliedstaat – Einstufung des Kriteriums „Datum der Erstzulassung“ – Vereinbarkeit der nationalen Regelung mit Art. 110 AEUV – Gültigkeit der für bestimmte Kraftfahrzeugklassen eingeführten Befreiung von der Steuer – Möglichkeit der Anwendung des Verursacherprinzips
Tenor
Tenor
Art. 110 AEUV ist dahin auszulegen, dass er es einem Mitgliedstaat verbietet, eine Umweltsteuer einzuführen, die auf Kraftfahrzeuge bei deren Erstzulassung in diesem Mitgliedstaat erhoben wird, wenn diese steuerliche Maßnahme in der Weise ausgestaltet ist, dass sie die Inbetriebnahme von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Gebrauchtfahrzeugen in diesem Mitgliedstaat erschwert, ohne zugleich den Erwerb von Gebrauchtfahrzeugen desselben Alters und mit derselben Abnutzung auf dem inländischen Markt zu erschweren.
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