ECLI:EU:C:2010:597•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Oktober 2010.#Europäische Kommission gegen Republik Slowenien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2008/1/EG - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Genehmigungsauflagen für bestehende Anlagen - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-49/10.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Oktober 2010.#Europäische Kommission gegen Republik Slowenien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2008/1/EG - Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung - Genehmigungsauflagen für bestehende Anlagen - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-49/10.
ECLI:EU:C:2010:597Eu Chamb 05 C7 de out. de 2010
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 24, S. 8) – Genehmigungsauflagen für bestehende Anlagen – Verpflichtung, sicherzustellen, dass solche Anlagen in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Richtlinie betrieben werden
Tenor
Tenor
1. Die Republik Slowenien hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2008/1/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung verstoßen, dass sie innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht alle Maßnahmen, die im Bereich der Genehmigung von Industrieanlagen erforderlich sind, im Einklang mit Art. 5 Abs. 1 dieser Richtlinie getroffen hat.
2. Die Republik Slowenien trägt die Kosten.
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