ECLI:EU:T:2011:517•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 22. September 2011.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfen für die Verarbeitung von Zitrusfrüchten - Wirksamkeit der Kontrollen - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-500/09.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 22. September 2011.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfen für die Verarbeitung von Zitrusfrüchten - Wirksamkeit der Kontrollen - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-500/09.
ECLI:EU:T:2011:517Eu Chamb 06 T22 de set. de 2011
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/721/EG der Kommission vom 24. September 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 257, S. 28), soweit mit ihr bestimmte von der Italienischen Republik getätigte Ausgaben im Sektor der Verarbeitung von Zitrusfrüchten ausgeschlossen werden
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
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