ECLI:EU:C:2010:398•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2010.#DSV Road NV gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Zollkodex - Einfuhr von Disketten aus Thailand - Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben.#Rechtssache C-358/09 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2010.#DSV Road NV gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Zollkodex - Einfuhr von Disketten aus Thailand - Nacherhebung von Einfuhrabgaben - Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben.#Rechtssache C-358/09 P.
ECLI:EU:C:2010:398Eu Chamb 05 C1 de jul. de 2010
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 8. Juli 2009, DSV Road/Kommission (T‑219/07), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 24. April 2007, mit der den belgischen Behörden mitgeteilt wird, dass die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrabgaben auf Disketten aus Thailand gerechtfertigt ist und diese Abgaben nicht erlassen werden dürfen (Sache REC 05/02), abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die DSV Road NV trägt die Kosten.
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