ECLI:EU:C:2011:769•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 24. November 2011.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Beihilfe der italienischen Behörden für Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden - Regelung, die steuerliche Vergünstigungen vorsieht.#Rechtssache C-458/09 P.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 24. November 2011.#Italienische Republik gegen Europäische Kommission.#Rechtsmittel - Beihilfe der italienischen Behörden für Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden - Regelung, die steuerliche Vergünstigungen vorsieht.#Rechtssache C-458/09 P.
ECLI:EU:C:2011:769Eu Chamb 05 C24 de nov. de 2011
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 4. September 2009, Italien/Kommission (T‑211/05), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/261/EG der Kommission vom 16. März 2005 über die Beihilferegelung C 8/2004 (ex NN 164/2003) – Italien – zugunsten von Unternehmen, die zur Notierung an der Börse zugelassen wurden (ABl. L 94, S. 42), abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Italienische Republik trägt die Kosten.
3. Die Republik Finnland trägt ihre eigenen Kosten.
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