ECLI:EU:C:2010:61•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 4. Februar 2010.#Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie - Nichtumsetzung oder unterbliebene Mitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen.#Rechtssache C-259/09.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 4. Februar 2010.#Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich Grossbritannien und Nordirland.#Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie - Nichtumsetzung oder unterbliebene Mitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen.#Rechtssache C-259/09.
ECLI:EU:C:2010:61Eu Chamb 05 C4 de fev. de 2010
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG (ABl. L 102, S. 15) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2006/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
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