ECLI:EU:C:2010:172•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 25. März 2010.#Europäische Kommission gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-169/09.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 25. März 2010.#Europäische Kommission gegen Hellenische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-169/09.
ECLI:EU:C:2010:172Eu Chamb 07 C25 de mar. de 2010
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 191, S. 29) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Hellenische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.