Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 28. Februar 2012.#Grazer Wechselseitige Versicherung AG gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen – Beihilfe, die der Versicherungsgruppe Grazer Wechselseitige (GRAWE) von den österreichischen Behörden im Rahmen der Privatisierung der Bank Burgenland gewährt wurde – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden privaten Kapitalgebers – Geltung bei Auftreten des Staates als Verkäufer – Ermittlung des Marktpreises.#Rechtssache T‑282/08.

ECLI:EU:T:2012:91Eu Chamb 06 T28 de fev. de 2012

Abrir fonte