ECLI:EU:T:2009:255•Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 8. Juli 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Atlantic Energy Ltd.#Schiedsklausel - Vertrag über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines spezifischen Programms im Bereich der nichtnuklearen Energie - Nichterfüllung des Vertrags - Rückzahlung von Vorschüssen - Gesetzliche Aufrechnung - Versäumnisverfahren.#Rechtssache T-182/08.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 8. Juli 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Atlantic Energy Ltd.#Schiedsklausel - Vertrag über eine finanzielle Unterstützung im Rahmen eines spezifischen Programms im Bereich der nichtnuklearen Energie - Nichterfüllung des Vertrags - Rückzahlung von Vorschüssen - Gesetzliche Aufrechnung - Versäumnisverfahren.#Rechtssache T-182/08.
ECLI:EU:T:2009:255Eu Chamb 01 T8 de jul. de 2009
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage der Kommission nach Art. 238 EG auf Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung eines von der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Vertrags BU 183/95 UK/AT gezahlten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen
Tenor
Tenor
1. Die Atlantic Energy Ltd wird verurteilt, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen Betrag von 226 010 Euro zuzüglich der gemäß Art. 23.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags BU 183/95 UK/AT geschuldeten Verzugszinsen für die Zeit vom 1. Juni 1996 bis 28. Februar 2002 und vom 16. Juli 2002 bis 31. Mai 2008 und abzüglich eines Betrags von 3 610,53 Euro zurückzuzahlen, wobei zu diesem Endbetrag wiederum Verzugszinsen gemäß Art. 23.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 1. Juni 2008 bis zur vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags hinzukommen.
2. Die Atlantic Energy Ltd trägt die Kosten.
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