Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 1. Juli 2010.#Cementir Italia Srl gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Ausgleich für eine Enteignung im öffentlichen Interesse - Verlängerung eines Vorzugstarifs für die Lieferung von Strom - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Begriff "Vorteil" - Grundsatz des Vertrauensschutzes - Gewährung der Beihilfe.#Rechtssache T-63/08.

ECLI:EU:T:2010:269Eu Chamb 05 T1 de jul. de 2010

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