ECLI:EU:C:2009:407•Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 29. Juni 2009.#Cofra srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Widerspruch des Mitgliedstaats gegen die Verbreitung der Dokumente - Verweigerung des Zugangs - Zweitantrag - Bestätigende Maßnahme.#Rechtssache C-295/08 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 29. Juni 2009.#Cofra srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Aus einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Widerspruch des Mitgliedstaats gegen die Verbreitung der Dokumente - Verweigerung des Zugangs - Zweitantrag - Bestätigende Maßnahme.#Rechtssache C-295/08 P.
ECLI:EU:C:2009:407Eu Chamb 08 C29 de jun. de 2009
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 15. April 2008, Cofra/Kommission (T‑478/07), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 5. Oktober 2007, den nach Zurückweisung des Erstantrags gestellten Zweitantrag der Klägerin auf Zugang zu bestimmten Dokumenten seinerseits zurückzuweisen, als unzulässig abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Cofra Srl trägt ihre eigenen Kosten.
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