Beschluss des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 5. März 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Provincia di Imperia.#Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend die Finanzierung von innovativen Maßnahmen des Europäischen Sozialfonds - Ablehnende Entscheidung - Existenz eines Vorteils für die Klägerin im Fall der Nichtigerklärung des angefochtenen Rechtsakts.#Rechtssache C-183/08 P.

ECLI:EU:C:2009:136Eu Chamb 08 C5 de mar. de 2009

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