ECLI:EU:C:2008:286•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2008.#Sandra Raulin gegen Französische Republik.#Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Nichtigerklärung einer Entscheidung eines nationalen Gerichts und auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht durch diesen Staat - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.#Rechtssache C-49/08.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 16. Mai 2008.#Sandra Raulin gegen Französische Republik.#Klage einer natürlichen Person gegen einen Mitgliedstaat auf Nichtigerklärung einer Entscheidung eines nationalen Gerichts und auf Feststellung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht durch diesen Staat - Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs.#Rechtssache C-49/08.
ECLI:EU:C:2008:286Eu Chamb 05 C16 de mai. de 2008
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigkeitsklage – Verstoß eines Mitgliedstaats gegen die Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen (ABl. L 288, S. 32) – Offensichtliche Unzuständigkeit des Gerichtshofs
Tenor
Tenor
1. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften ist für die Entscheidung über die vorliegende Klage offensichtlich unzuständig.
2. Frau Raulin trägt ihre eigenen Kosten.
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