ECLI:EU:C:2009:175•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 19. März 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Schrittweise Anpassungen nach dem Beitritt der Republik Bulgarien und der Republik Rumänien.#Rechtssache C-245/08.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 19. März 2009.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Schrittweise Anpassungen nach dem Beitritt der Republik Bulgarien und der Republik Rumänien.#Rechtssache C-245/08.
ECLI:EU:C:2009:175Eu Chamb 08 C19 de mar. de 2009
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Maßnahmen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens (ABl. L 363, S. 141) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/100/EG des Rates vom 20. November 2006 zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Freizügigkeit anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens verstoßen, dass sie die Rechts‑ und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
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