ECLI:EU:T:2011:547•Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 29. September 2011.#Ryanair Ltd gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Beihilfen der italienischen Behörden für Alitalia, Air One und Meridiana - Untätigkeitsklage - Keine Stellungnahme der Kommission - Verpflichtung zum Handeln.#Rechtssache T-442/07.
Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 29. September 2011.#Ryanair Ltd gegen Europäische Kommission.#Staatliche Beihilfen - Luftverkehrssektor - Beihilfen der italienischen Behörden für Alitalia, Air One und Meridiana - Untätigkeitsklage - Keine Stellungnahme der Kommission - Verpflichtung zum Handeln.#Rechtssache T-442/07.
ECLI:EU:T:2011:547Eu Chamb 05 T29 de set. de 2011
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Feststellung einer Untätigkeit der Kommission, der zur Last gelegt wird, es rechtswidrig unterlassen zu haben, zu den Beschwerden der Klägerin über eine Beihilfe, die die Italienische Republik Alitalia, Air One und Meridiana gewährt haben soll, und zu einem geltend gemachten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht Stellung zu nehmen
Tenor
Tenor
1. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, dass sie es unterlassen hat, eine Entscheidung über den in einem an sie gerichteten Schreiben der Ryanair Ltd vom 16. Juni 2006 beanstandeten Übergang von 100 Beschäftigten der Alitalia, über die in den an sie gerichteten Schreiben von Ryanair vom 3. November und 13. Dezember 2005 beanstandete Entschädigung nach den Attentaten vom 11. September und über die in diesen Schreiben vom 3. November und 13. Dezember 2005 beanstandeten Ermäßigungen auf Flughafenentgelte der Umsteigeflughäfen, die in erster Linie Alitalia zugutegekommen sein sollen, zu erlassen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Jede Partei, einschließlich der Air One SpA, trägt ihre eigenen Kosten.
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