ECLI:EU:T:2011:477•Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. September 2011.#CMB Maschinenbau & Handels GmbH und J. Christof GmbH gegen Europäische Kommission.#Öffentliche Lieferaufträge - Vergabeverfahren der EAR - Lieferung von Anlagen für die Behandlung medizinischer Abfälle - Ablehnung des Angebots - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichts - Klagefrist - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Entschuldbarer Irrtum - Zuschlagskriterien - Verfahrensvorschriften - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Außervertragliche Haftung.#Rechtssache T-407/07.
Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 15. September 2011.#CMB Maschinenbau & Handels GmbH und J. Christof GmbH gegen Europäische Kommission.#Öffentliche Lieferaufträge - Vergabeverfahren der EAR - Lieferung von Anlagen für die Behandlung medizinischer Abfälle - Ablehnung des Angebots - Nichtigkeitsklage - Zuständigkeit des Gerichts - Klagefrist - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Entschuldbarer Irrtum - Zuschlagskriterien - Verfahrensvorschriften - Begründungspflicht - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung - Außervertragliche Haftung.#Rechtssache T-407/07.
ECLI:EU:T:2011:477Eu Chamb 07 T15 de set. de 2011
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EAR, mit der das Angebot der Klägerinnen im Rahmen der Ausschreibung EuropeAid/124192/D/SUP/YU (ABl. 2006, S 233-248823) über Beschaffung, Lieferung und Installation von Bedarf für die Behandlung und den Transport von medizinischen Abfällen abgelehnt und der Zuschlag einem anderen Bieter erteilt wurde, und auf Schadensersatz
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die CMB Maschinenbau & Handels GmbH und die J. Christof GmbH tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
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