ECLI:EU:T:2009:251•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 8. Juli 2009.#DSV Road NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zollunion - Einfuhr von Disketten aus Thailand - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Antrag auf Erlass von Eingangsabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 der Verordnung (EG) Nr. 2913/92.#Rechtssache T-219/07.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 8. Juli 2009.#DSV Road NV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Zollunion - Einfuhr von Disketten aus Thailand - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Antrag auf Erlass von Eingangsabgaben - Art. 220 Abs. 2 Buchst. b und Art. 239 der Verordnung (EG) Nr. 2913/92.#Rechtssache T-219/07.
ECLI:EU:T:2009:251Eu Chamb 04 T8 de jul. de 2009
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 24. April 2007, mit der den belgischen Behörden mitgeteilt wird, dass die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Eingangsabgaben auf Disketten aus Thailand gerechtfertigt ist und diese Abgaben nicht erlassen werden dürfen (Sache REC 05/02)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die DSV Road NV trägt die Kosten.
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