ECLI:EU:T:2009:333•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 16. September 2009.#Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung - Zollunion - Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Meeresfischereierzeugnissen - Unmöglichkeit der Vorlage bestimmter Dokumente als Nachweis - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Haftung der Gemeinschaft bei Fehlen eines rechtswidrigen Handelns ihrer Einrichtungen.#Rechtssache T-162/07.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 16. September 2009.#Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung - Zollunion - Nachweis des Gemeinschaftscharakters von Meeresfischereierzeugnissen - Unmöglichkeit der Vorlage bestimmter Dokumente als Nachweis - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Haftung der Gemeinschaft bei Fehlen eines rechtswidrigen Handelns ihrer Einrichtungen.#Rechtssache T-162/07.
ECLI:EU:T:2009:333Eu Chamb 07 T16 de set. de 2009
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin dadurch entstanden sein soll, dass der Rat und die Kommission keine Vorschriften erlassen haben, die es den Zollbehörden eines Mitgliedstaats erlauben, als Nachweis für den Gemeinschaftscharakter von Meeresfischereierzeugnissen andere Dokumente zu akzeptieren als die in der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 253, S. 1) vorgesehene Bescheinigung T2M
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Pigasos Alieftiki Naftiki Etaireia trägt die Kosten.
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