ECLI:EU:T:2010:391•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010.#Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt gegen Europäische Kommission.#Binnenschifffahrt - Kapazität der Gemeinschaftsflotten - Bedingung für die Inbetriebnahme neuer Schiffe ["Alt-für-neu-Regelung"] - Entscheidung der Kommission, mit der die Anwendung der für Spezialschiffe vorgesehenen Ausnahmeregelung verweigert wurde - Art. 4 Abs. 6 der Verordnung [EG] Nr. 718/1999.#Rechtssache T-131/07.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010.#Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt gegen Europäische Kommission.#Binnenschifffahrt - Kapazität der Gemeinschaftsflotten - Bedingung für die Inbetriebnahme neuer Schiffe ["Alt-für-neu-Regelung"] - Entscheidung der Kommission, mit der die Anwendung der für Spezialschiffe vorgesehenen Ausnahmeregelung verweigert wurde - Art. 4 Abs. 6 der Verordnung [EG] Nr. 718/1999.#Rechtssache T-131/07.
ECLI:EU:T:2010:391Eu Chamb 06 T13 de set. de 2010
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung SG (2007) D/200972 der Kommission vom 28. Februar 2007, mit der die Anwendung der Ausnahmeregelung für Spezialschiffe nach Art. 4 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 718/1999 des Rates vom 29. März 1999 über kapazitätsbezogene Maßnahmen für die Binnenschifffahrtsflotten der Gemeinschaft zur Förderung des Binnenschiffsverkehrs (ABl. L 90, S. 1) auf das Schiff Niclas abgelehnt wurde
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Paul Mohr & Sohn, Baggerei und Schiffahrt, trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
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