ECLI:EU:C:2008:623•Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. November 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Efrosyni Alexiadou.#Rechtsmittel - Schiedsklausel - Vertrag über ein Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung wasserundurchlässiger Häute - Rückzahlung von Vorschüssen - Zinsen.#Rechtssache C-436/07 P.
Urteil des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. November 2008.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Efrosyni Alexiadou.#Rechtsmittel - Schiedsklausel - Vertrag über ein Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung wasserundurchlässiger Häute - Rückzahlung von Vorschüssen - Zinsen.#Rechtssache C-436/07 P.
ECLI:EU:C:2008:623Eu Chamb 04 C13 de nov. de 2008
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007, Kommission/Alexiadou (T‑312/05), mit dem das Gericht eine auf eine Schiedsklausel gestützte Klage abgewiesen hat, die darauf gerichtet war, die Beklagte zur Rückzahlung des Vorschusses zu verurteilen, der von der Kommission im Rahmen eines Vertrags über ein Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung wasserundurchlässiger Häute (Vertrag G1ST‑CT‑2002‑50227) gezahlt worden war
Tenor
Tenor
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juli 2007, Kommission/Alexiadou (T‑312/05), wird aufgehoben.
2. Die Rechtssache wird an das Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften zurückverwiesen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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