ECLI:EU:C:2007:560•Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 27. September 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/74/EG - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-9/07.
Urteil des Gerichtshofes (Siebte Kammer) vom 27. September 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/74/EG - Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers - Nicht fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-9/07.
ECLI:EU:C:2007:560Eu Chamb 07 C27 de set. de 2007
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (ABl. L 270, S. 10) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Französische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/74/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 80/987/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen hat.
2. Die Französische Republik trägt die Kosten.
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