ECLI:EU:C:2007:558•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 27. September 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/110/EG - Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-4/07.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 27. September 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/110/EG - Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-4/07.
ECLI:EU:C:2007:558Eu Chamb 06 C27 de set. de 2007
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg (ABl. L 321, S. 26) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Die Portugiesische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg verstoßen, dass sie die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Portugiesische Republik trägt die Kosten.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.