ECLI:EU:C:2007:664•Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 8. November 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/110/EG - Unterstützung bei der Durchbeförderung - Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-3/07.
Urteil des Gerichtshofes (Achte Kammer) vom 8. November 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2003/110/EG - Unterstützung bei der Durchbeförderung - Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-3/07.
ECLI:EU:C:2007:664Eu Chamb 08 C8 de nov. de 2007
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg (ABl. L 321, S. 26) nachzukommen
Tenor
Tenor
1. Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/110/EG des Rates vom 25. November 2003 über die Unterstützung bei der Durchbeförderung im Rahmen von Rückführungsmaßnahmen auf dem Luftweg – mit Ausnahme der Verpflichtungen aus Art. 5 Abs. 2 dieser Richtlinie – verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie vollständig nachzukommen, nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erlassen hat.
2. Die Klage wird abgewiesen, soweit sie die Nichtumsetzung von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 2003/110 betrifft.
3. Das Königreich Belgien trägt die Kosten.
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