ECLI:EU:T:2008:418•Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 8. Oktober 2008.#Helkon Media AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Schiedsklausel - Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus) - Klage auf Zahlung einer finanziellen Unterstützung - Vorhandensein einer Schiedsklausel - Aufrechnung - Unzulässigkeit.#Rechtssache T-122/06.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Achte Kammer) vom 8. Oktober 2008.#Helkon Media AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Schiedsklausel - Programm zur Förderung von Entwicklung, Vertrieb und Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich europäischer audiovisueller Werke (MEDIA Plus) - Klage auf Zahlung einer finanziellen Unterstützung - Vorhandensein einer Schiedsklausel - Aufrechnung - Unzulässigkeit.#Rechtssache T-122/06.
ECLI:EU:T:2008:418Eu Chamb 08 T8 de out. de 2008
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage nach Art. 238 EG auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung eines angeblich aufgrund des Vertrags über die finanzielle Unterstützung des Projekts „Dark Blue World“ (Projekt 2002‑4212‑0103DI010006DE) durch die Gemeinschaft geschuldeten Betrags
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Helkon Media AG trägt die Kosten.
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