ECLI:EU:T:2011:672•Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011.#Plasticos Españoles, SA (ASPLA) gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Austausch individualisierter Informationen - Festsetzung der Preise und Verkaufsquoten nach räumlichem Bereich - Aufteilung der Kunden - Abgesprochene Angebote bei Ausschreibungen - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Ausmaß der geahndeten Verhaltensweisen - Abgrenzung des Produktmarkts und des räumlichen Markts - Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit - Erschwerende und mildernde Umstände - Obergrenze von 10 % des Umsatzes.#Rechtssache T-76/06.
Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 16. November 2011.#Plasticos Españoles, SA (ASPLA) gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus Kunststoff - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Austausch individualisierter Informationen - Festsetzung der Preise und Verkaufsquoten nach räumlichem Bereich - Aufteilung der Kunden - Abgesprochene Angebote bei Ausschreibungen - Einheitliche und fortgesetzte Zuwiderhandlung - Ausmaß der geahndeten Verhaltensweisen - Abgrenzung des Produktmarkts und des räumlichen Markts - Leitlinien zur Festsetzung von Geldbußen - Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit - Erschwerende und mildernde Umstände - Obergrenze von 10 % des Umsatzes.#Rechtssache T-76/06.
ECLI:EU:T:2011:672Eu Chamb 04 T16 de nov. de 2011
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005) 4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke aus Kunststoff oder, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Plasticos Españoles, SA (ASPLA) trägt die Kosten.
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