ECLI:EU:T:2010:387•Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010.#Trioplast Wittenheim SA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Markt für Industriesäcke - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-26/06.
Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. September 2010.#Trioplast Wittenheim SA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Markt für Industriesäcke - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Dauer der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Schwere der Zuwiderhandlung - Mildernde Umstände - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens - Verhältnismäßigkeit.#Rechtssache T-26/06.
ECLI:EU:T:2010:387Eu Chamb 06 T13 de set. de 2010
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2005)4634 endg. der Kommission vom 30. November 2005 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] (Sache COMP/F/38.354 – Industriesäcke) betreffend ein Kartell auf dem Markt für Industriesäcke sowie, hilfsweise, auf Herabsetzung der gegen die Klägerin verhängten Geldbuße
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Trioplast Wittenheim SA trägt die Kosten.
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