ECLI:EU:T:2009:388•Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2009.#Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.#Rechtssache T-24/06.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 6. Oktober 2009.#Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Staatliche Beihilfen - Digitales terrestrisches Fernsehen - Beihilfe der deutschen Behörden zugunsten der Rundfunkanbieter, die das digitale terrestrische Rundfunknetz (DVB-T) in der Region Berlin-Brandenburg verwenden - Entscheidung, mit der die Unvereinbarkeit der Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt und ihre Rückforderung angeordnet wird - Nichtigkeitsklage - Fehlende individuelle Betroffenheit - Unzulässigkeit.#Rechtssache T-24/06.
ECLI:EU:T:2009:388Eu Chamb 07 T6 de out. de 2009
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/513/EG der Kommission vom 9. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die die Bundesrepublik Deutschland zugunsten der Einführung des digitalen terrestrischen Fernsehens (DVB‑T) in Berlin-Brandenburg gewährt hat (ABl. 2006, L 200, S. 14)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) trägt die Kosten.
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