ECLI:EU:C:2006:484•Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006.#Soffass SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke "NICKY" - Widerspruch der Inhaberin der nationalen Bildmarken "NOKY" und "noky" - Rein tatsächliche Beurteilung - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.#Rechtssache C-92/06 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Vierte Kammer) vom 13. Juli 2006.#Soffass SpA gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).#Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Bildmarke "NICKY" - Widerspruch der Inhaberin der nationalen Bildmarken "NOKY" und "noky" - Rein tatsächliche Beurteilung - Offensichtlich unzulässiges Rechtsmittel.#Rechtssache C-92/06 P.
ECLI:EU:C:2006:484Eu Chamb 04 C13 de jul. de 2006
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 23. November 2005 in der Rechtssache T‑396/04 (Soffass/HABM), mit dem das Gericht die Klage der Anmelderin der Bildmarke „NICKY“ für Waren der Klasse 15 auf Aufhebung der Entscheidung R 699/2003-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 16. Juli 2004 als unbegründet abgewiesen hat; mit der Entscheidung der Beschwerdekammer war die Entscheidung der Widerspruchsabteilung aufgehoben worden, durch die der Widerspruch der Inhaberin der nationalen Bildmarken „NOKY“ und „Noky“ für Waren der Klasse 16 zurückgewiesen worden war
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Soffass SpA trägt die Kosten.
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