ECLI:EU:C:2007:41•Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 18. Januar 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Tschechische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/16/EWG -Ärzte - Gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-203/06.
Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 18. Januar 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Tschechische Republik.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/16/EWG -Ärzte - Gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise - Keine fristgerechte Umsetzung.#Rechtssache C-203/06.
ECLI:EU:C:2007:41Eu Chamb 06 C18 de jan. de 2007
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Keine fristgerechte Umsetzung der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise (ABl. L 165, S. 1)
Tenor
Tenor
1. Die Tschechische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 44 der Richtlinie 93/16/EWG des Rates vom 5. April 1993 zur Erleichterung der Freizügigkeit für Ärzte und zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise verstoßen, dass sie nicht alle Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2. Die Tschechische Republik trägt die Kosten.
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