ECLI:EU:C:2006:794•Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 14. Dezember 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/49/EG - Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-138/06.
Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 14. Dezember 2006.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich.#Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2002/49/EG - Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist.#Rechtssache C-138/06.
ECLI:EU:C:2006:794Eu Chamb 05 C14 de dez. de 2006
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats − Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm nachzukommen – Erklärung der Kommission im Vermittlungsausschuss zur Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (ABl. L 189, S. 12)
Tenor
Tenor
1. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verstoßen, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht fristgerecht erlassen hat.
2. Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten.
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