ECLI:EU:T:2007:226•Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Efrosyni Alexiadou.#Schiedsklausel - Vertrag über das Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung von wasserundurchlässigen Häuten - Erstattung von Vorschüssen - Zinsen - Versäumnisverfahren.#Rechtssache T-312/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 12. Juli 2007.#Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Efrosyni Alexiadou.#Schiedsklausel - Vertrag über das Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung von wasserundurchlässigen Häuten - Erstattung von Vorschüssen - Zinsen - Versäumnisverfahren.#Rechtssache T-312/05.
ECLI:EU:T:2007:226Eu Chamb 04 T12 de jul. de 2007
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage der Kommission gemäß Art. 238 EG auf Erstattung eines Vorschusses, den sie der Beklagten im Rahmen eines Vertrags über das Vorhaben zur Entwicklung einer Technologie für die Herstellung von wasserundurchlässigen Häuten (Vertrag G1ST-CT-2002‑50227) gewährt hatte
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.