ECLI:EU:T:2008:9•Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 16. Januar 2008.#Isabella Scippacercola und Ioannis Terezakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Vorwurf der Erhebung überhöhter Gebühren durch den Betreiber des internationalen Flughafens von Athen - Zurückweisung der Beschwerde - Mangelndes Gemeinschaftsinteresse.#Rechtssache T-306/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 16. Januar 2008.#Isabella Scippacercola und Ioannis Terezakis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Vorwurf der Erhebung überhöhter Gebühren durch den Betreiber des internationalen Flughafens von Athen - Zurückweisung der Beschwerde - Mangelndes Gemeinschaftsinteresse.#Rechtssache T-306/05.
ECLI:EU:T:2008:9Eu Chamb 05 T16 de jan. de 2008
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung, die die Kommission am 2. Mai 2005 gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 773/2004 der Kommission vom 7. April 2004 über die Durchführung von Verfahren auf der Grundlage der Artikel 81 und 82 EG-Vertrag durch die Kommission (ABl. L 123, S. 18) erlassen hat und mit der die Beschwerde COMP/D3/38469 über die Erhebung bestimmter Gebühren durch den Betreiber des internationalen Flughafens von Athen in Spata und durch die Olympic Fuel Company zurückgewiesen wurde
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Isabella Scippacercola und Ioannis Terezakis tragen die Kosten.
Continue sua pesquisa no ChatGPT ou Claude
Conecte o Omnilex para pesquisar o corpus jurídico pelo seu assistente de IA.