ECLI:EU:T:2009:312•Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 8. September 2009.#AceaElectrabel Produzione SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Staatliche Beihilfen - Energiesektor - Investitionsbeihilfe zur Errichtung eines Fernwärmenetzes - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Verpflichtung des begünstigten Unternehmens, zuvor frühere, für rechtswidrig und unvereinbar erklärte Beihilfen zurückzuzahlen - Begriff der wirtschaftlichen Einheit.#Rechtssache T-303/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 8. September 2009.#AceaElectrabel Produzione SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Staatliche Beihilfen - Energiesektor - Investitionsbeihilfe zur Errichtung eines Fernwärmenetzes - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird - Verpflichtung des begünstigten Unternehmens, zuvor frühere, für rechtswidrig und unvereinbar erklärte Beihilfen zurückzuzahlen - Begriff der wirtschaftlichen Einheit.#Rechtssache T-303/05.
ECLI:EU:T:2009:312Eu Chamb 01 T8 de set. de 2009
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/598/EG der Kommission vom 16. März 2005 über das staatliche Beihilfevorhaben der italienischen Region Latium mit dem Ziel der Verringerung der Treibhausgasemissionen (ABl. 2006, L 244, S. 8)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die AceaElectrabel Produzione SpA trägt die Kosten mit Ausnahme der in Nr. 3 genannten Kosten.
3. Electrabel trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten, die der Kommission durch ihre Streithilfe entstanden sind.
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