ECLI:EU:T:2008:64•Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 11. März 2008.#Philippe Guigard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung - Nichtverlängerung eines vom EEF finanzierten Arbeitsvertrags - Kein rechtswidriges Verhalten der Kommission - Zuständigkeit des Gerichts.#Rechtssache T-301/05.
Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 11. März 2008.#Philippe Guigard gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Außervertragliche Haftung - Nichtverlängerung eines vom EEF finanzierten Arbeitsvertrags - Kein rechtswidriges Verhalten der Kommission - Zuständigkeit des Gerichts.#Rechtssache T-301/05.
ECLI:EU:T:2008:64Eu Chamb 03 T11 de mar. de 2008
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der dem Kläger durch ein Fehlverhalten der Kommission bei der Nichtverlängerung seines im Rahmen der vom Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) finanzierten technischen Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und der Republik Niger geschlossenen Arbeitsvertrags entstanden sein soll
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Herr Guigard trägt die Kosten.
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