ECLI:EU:T:2010:206•Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010.#KME Germany AG, KME France SAS und KME Italy SpA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Kupferinstallationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Konkrete Auswirkung auf den Markt - Größe des betreffenden Markts - Dauer der Zuwiderhandlung - Zahlungsfähigkeit - Zusammenarbeit.#Rechtssache T-25/05.
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. Mai 2010.#KME Germany AG, KME France SAS und KME Italy SpA gegen Europäische Kommission.#Wettbewerb - Kartelle - Kupferinstallationsrohrbranche - Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird - Geldbußen - Konkrete Auswirkung auf den Markt - Größe des betreffenden Markts - Dauer der Zuwiderhandlung - Zahlungsfähigkeit - Zusammenarbeit.#Rechtssache T-25/05.
ECLI:EU:T:2010:206Eu Chamb 08 T19 de mai. de 2010
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Herabsetzung der in Art. 2 Buchst. g, h und i der Entscheidung K(2004) 2826 der Kommission vom 3. September 2004 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/E-1/38.069 — Kupferinstallationsrohre) gegen die Klägerinnen verhängten Geldbußen und Widerklage der Kommission auf Erhöhung dieser Geldbußen
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Widerklage der Europäischen Kommission wird abgewiesen.
3. Die KME Germany AG, die KME France SAS und die KME Italy Spa tragen ihre eigenen Kosten und 50 % der Kosten der Kommission.
4. Die Kommission trägt 50 % ihrer eigenen Kosten.
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