Beschluss des Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Januar 2007.#Bart Nijs gegen Rechnungshof der Europäischen Union.#Rechtssache C-373/05 P.

ECLI:EU:C:2007:47Eu Chamb 07 C22 de jan. de 2007

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BESCHLUSS DES GERICHTSHOFS (Siebte Kammer)

22. Januar 2007

Rechtssache C‑373/05 P

Bart Nijs

gegen

Rechnungshof der Europäischen Gemeinschaften

„Rechtsmittel – Beamte – Entscheidung, einen Beamten nicht nach Besoldungsgruppe LA 5 zu befördern – Vorherige Beschwerde – Gleicher Gegenstand und Grund – Offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel“

Gegenstand: Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. Mai 2005, Nijs/Rechnungshof (T‑377/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), mit dem das Gericht die Klage des Rechtsmittelführers auf Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs, ihn im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2003 nicht nach Besoldungsgruppe LA 5 (Übersetzer-Überprüfer) zu befördern, als unzulässig abgewiesen hat

Entscheidung: Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. Herr Nijs trägt die Kosten.

Leitsätze

Beamte – Klage – Vorherige Verwaltungsbeschwerde – Fehlen – Unzulässigkeit

(Beamtenstatut, Art. 90 Abs. 2 und 91 Abs. 2)

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