ECLI:EU:C:2006:655•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 5. Oktober 2006.#Dorte Schmidt-Brown gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beamte - Beistandspflicht - Ablehnung des Antrags auf finanziellen Beistand im Rahmen einer bei den Gerichten des Vereinigten Königreichs erhobenen Verleumdungsklage.#Rechtssache C-365/05 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 5. Oktober 2006.#Dorte Schmidt-Brown gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beamte - Beistandspflicht - Ablehnung des Antrags auf finanziellen Beistand im Rahmen einer bei den Gerichten des Vereinigten Königreichs erhobenen Verleumdungsklage.#Rechtssache C-365/05 P.
ECLI:EU:C:2006:655Eu Chamb 05 C5 de out. de 2006
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 5. Juli 2005, Schmidt-Brown/Kommission (T‑387/02), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission vom 26. April 2002 abgewiesen hat, den Antrag der Rechtsmittelführerin u. a. auf finanziellen Beistand durch dieses Organ im Rahmen einer Verleumdungsklage abzulehnen, die die Rechtsmittelführerin beim High Court of Justice (England & Wales) gegen eine Gesellschaft erhoben hatte
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Frau Schmidt-Brown trägt die Kosten.
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