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ECLI:EU:C:2006:368•Beschluss des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 1. Juni 2006.#Plus Warenhandelsgesellschaft mbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-324/05 P.

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Beschluss des Gerichtshofs (Vierte Kammer) vom 1. Juni 2006.#Plus Warenhandelsgesellschaft mbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.#Rechtssache C-324/05 P.

ECLI:EU:C:2006:368Eu Chamb 04 C1 de jun. de 2006

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Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 22. Juni 2005 in der Rechtssache T‑34/04 (Plus Warenhandelsgesellschaft/HABM) mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM abgewiesen wurde; die Beschwerdekammer hatte die von der Klägerin als Inhaberin der Marke „POWER“ gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung über die Zurückweisung des Widerspruchs gegen die Anmeldung der Bildmarke „Turkish Power“ erhobene Beschwerde ihrerseits zurückgewiesen – Gefahr von Verwechslungen der Marken

Tenor

Tenor

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2. Die Plus Warenhandelsgesellschaft mbH trägt die Kosten.

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