ECLI:EU:C:2006:86•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Februar 2006.#Giorgio Lebedef gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beamte - Bestimmungen über die Konzertierungsebenen, das Konzertierungsgremium und die Konzertierungsverfahren, die zwischen der Mehrheit der Gewerkschaften und Berufsverbände und der Kommission vereinbart worden sind - Ausschluss der Gewerkschaft ,Action et Défense" - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-268/05 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. Februar 2006.#Giorgio Lebedef gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beamte - Bestimmungen über die Konzertierungsebenen, das Konzertierungsgremium und die Konzertierungsverfahren, die zwischen der Mehrheit der Gewerkschaften und Berufsverbände und der Kommission vereinbart worden sind - Ausschluss der Gewerkschaft ,Action et Défense" - Offensichtliche Unzulässigkeit.#Rechtssache C-268/05 P.
ECLI:EU:C:2006:86Eu Chamb 05 C7 de fev. de 2006
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Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 12. April 2005 in der Rechtssache T-191/02 (Lebedef / Kommission), mit dem eine Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission abgewiesen wurde, in der die Vereinbarung vom 20. September 1974 über die Beziehungen zwischen der Kommission und den Gewerkschaften und Berufsverbänden gekündigt und die am 19. Januar 2000 zwischen der Kommission und der Mehrheit der Gewerkschaften und Berufsverbände vereinbarten Durchführungsbestimmungen über die Konzertierungsebenen, das Konzertierungsgremium und die einschlägigen Verfahren, die durch das Urteil des Gerichts vom 15. November 2001 aufgehoben worden waren, soweit die Gewerkschaft „Action et Défense“ vom Konzertierungsgremium ausgeschlossen wurde, erneut erlassen wurden.
Tenor
Tenor:
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2) Der Rechtsmittelführer trägt die Kosten des Verfahrens.
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