ECLI:EU:C:2006:393•Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 13. Juni 2006.#Ornella Mancini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beamte - Posten eines Beratenden Arztes - Stellenausschreibung - Abwägung der Verdienste - Zusammensetzung des Auswahlausschusses - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-172/05 P.
Beschluss des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 13. Juni 2006.#Ornella Mancini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.#Rechtsmittel - Beamte - Posten eines Beratenden Arztes - Stellenausschreibung - Abwägung der Verdienste - Zusammensetzung des Auswahlausschusses - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel.#Rechtssache C-172/05 P.
ECLI:EU:C:2006:393Eu Chamb 05 C13 de jun. de 2006
Texto completo
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 3. Februar 2005 in der Rechtssache T‑137/03 (Mancini/Kommission), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, die Bewerbung der Klägerin um den Dienstposten eines Beratenden Arztes beim Referat „Ärztlicher Dienst Brüssel“ nicht zu berücksichtigen, und der Entscheidung, einen anderen Bewerber auf diesen Posten zu ernennen, sowie auf Schadensersatz abgewiesen hat
Tenor
Tenor
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten.
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